Klavierschule in Hietzing

Mag. Nicolai Swetly

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand August 2019)


I. Unterricht - Allgemeines

  1. 1. Eine Schnupperstunde (Kennenlernstunde ca. 30-45 Minuten) kann jederzeit vereinbart werden und ist KOSTENLOS und völlig UNVERBINDLICH.
  2. 2. Mit der zweiten Unterrichtseinheit nimmt der/die SchülerIn, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, zur Kenntnis, dass die Anmeldung für mindestens ein Semester (bzw. 10 Unterrichtseinheiten im Falle eines 10-er Blocks) verbindlich und hiermit der Unterricht auch kostenpflichtig ist.
  3. 3. Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtsstunden die Musikschule oder den Lehrer rechtzeitig zu benachrichtigen. Bei minderjährigen Schülern hat dies der Erziehungsberechtigte zu veranlassen.
  4. 4. Der Unterricht findet in der Regel in Form von Einzelunterricht statt. Die Unterrichtsdauer beträgt entweder 25 oder 50 Minuten je nach Wahl.
  5. 5. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich.
  6. 6. Unterrichtsort ist die Hietzinger Hauptstraße 40b/11, 1130 Wien.
II. Semesterpauschale
  1. 1. Die Semesterpauschale (Winter: Sept - Jan / Sommer: Feb - Juni) kann NICHT während eines Semesters gekündigt werden.
  2. 2. Die Semesterpauschale ist wahlweise monatlich oder pro Semester zu bezahlen.
  3. 3. Der Beginn und das Ende des Semesters richten sich grundsätzlich nach dem Schulkalender. In den Ferien, an Feiertagen und an schulfreien Tagen findet auch in der Klavierschule kein Unterricht statt. Des Weiteren findet in der ersten Schulwoche sowie in der letzten Schulwoche aus organisatorischen Gründen kein Unterricht statt. (siehe auch gesonderte Beilage zu den Unterrichtstagen)
  4. 4. Um Benachteiligungen aufgrund vermehrter Feiertage bzw. schulfreier Tage zu vermeiden, besteht für diejenigen Schüler, deren fixer wöchentlicher Unterricht lt. Schuljahresplan der Klavierschule Hietzing insgesamt weniger als 32 Unterrichtstage vorsieht, das Recht auf eine zusätzliche Unterrichtseinheit im Sommersemester, die mit der Lehrkraft individuell zu vereinbaren ist.
  5. 5. Vom Schüler abgesagte Unterrichtsstunden (z.B. wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung) können nicht nachgeholt werden. Vom Lehrer abgesagte Stunden werden nachgeholt oder zurückerstattet.
  6. 6. Kann ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen längerfristig nicht mehr am Unterricht teilnehmen, wird das Semesterticket von Seiten der Klavierschule gekündigt und die noch ausstehenden Monate (falls bereits bezahlt) zurückerstattet.
  7. 7. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung kann jeweils zu Semesterende schriftlich erfolgen.
III. 10-er Block
  1. 1. Das Entgelt für den 10-er Block ist im Voraus zu begleichen.
  2. 2. Die Unterrichtstage für den gesamten 10-er Block werden jeweils in der ersten Unterrichtseinheit vereinbart.
  • 3. Vom Schüler abgesagte Unterrichtsstunden (z.B. wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung) können nicht nachgeholt werden. Vom Lehrer abgesagte Stunden werden nachgeholt oder zurückerstattet.
    1. 4. Der 10-er Block ist nicht übertragbar.
    2. 5. Der 10-er Block kann in keinem Fall zurückerstattet werden.
    3. 6. Der 10-er Block hat eine Gültigkeit von 5 Monaten – die zu Beginn zu vereinbarenden Unterrichtseinheiten müssen in diesem Zeitraum liegen.
    IV. Entgelt
    1. 1. Der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte sind entsprechend der gewählten Unterrichtungsart zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet. Die Entgelthöhe ergibt sich aus der aktuell gültigen Preisliste.

    2. 2. Die Zahlung der Entgelte ist monatlich (jeweils bis zum 5. d. Monats) oder semesterweise (bis zum 15. September bzw. 15. Februar) möglich.

    3. 3. Das Entgelt ist ein Semesterentgelt, welches bei monatlicher Zahlung auf 5 anteilige Monatsbeiträge umgelegt wird. Die monatlichen Beiträge werden in voller Höhe jeweils bis zum 5. des Unterrichtsmonats fällig.

    4. 4. Die Zahlung des Entgelts soll in der Regel durch Überweisung jeweils bis zum 5. eines Monats im Voraus erfolgen, in Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache die Barzahlung vor der ersten Unterrichtseinheit eines Monats möglich.

    5. 5. Preisanpassungen werden rechtzeitig den Schülern schriftlich bekannt gegeben. Mit einer Preisanpassung tritt ein außerordentliches Kündigungsrecht für beide Seiten in Kraft. Die Zustimmung zur Fortführung des Vertrages zu geänderten Konditionen kann schriftlich oder durch Zahlung der ersten Rechnung mit angepassten Daten erfolgen. Die außerordentliche Kündigung hat mit Berufung auf diesen Punkt zu erfolgen.

    6. 6. Die Zahlung des Entgeltes erfolgt im Voraus jeweils bis zum 5. eines Monats bzw. spätestens zur ersten Unterrichtseinheit des Monats bei Barzahlung bzw. bis zum 15. des ersten Semestermonats bei semesterweiser Bezahlung. Bei Verzug von mehr als einem Monatsentgelt ist die Lehrkraft berechtigt den Schüler vom Unterricht bis zur Zahlung aller offenen Positionen auszuschließen, ein Anspruch auf Unterricht besteht in diesem Fall nicht.

    V. Ausfall von Unterrichtseinheiten
    1. 1. Sofern das Erteilen einer oder mehrerer Unterrichtseinheiten zu dem vorgesehenen Termin seitens der Lehrkraft nicht möglich ist, teilt dies die unterrichtende Lehrkraft dem Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten möglichst in der vorangehenden Unterrichtseinheit, spätestens aber nach Bekanntwerden, mit.

    2. 2. Können Ersatztermine nicht stattfinden und / oder mussten Unterrichtseinheiten wegen Erkrankung der Lehrkraft oder aus anderen Gründen ausfallen, die die Lehrkraft zu vertreten hat, so erhält der Schüler eine anteilige Rückerstattung des Entgelts. Die Rückerstattung erfolgt im Wege der Verrechnung am Ende eines Semesters bzw. im Monat des Ausscheidens des Schülers aus der Klavierschule.

    3. 3. Ersatztermine finden nicht zu den regulär vereinbarten Unterrichtsterminen statt, sondern werden individuell mit dem Schüler vereinbart.

    4. 4. Die Wahl einen Ersatztermin zu vereinbaren oder eine anteilige Erstattung gezahlter Entgelte gutzuschreiben obliegt ausschließlich der Lehrkraft.

    5. 5. Der Schüler hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung von Unterrichtseinheiten, die seitens des Schülers abgesagt werden oder denen der Schüler unverschuldet oder verschuldet unentschuldigt fernbleibt. Sofern er unverschuldet über einen längeren Zeitraum den Unterricht nicht wahrnehmen kann, etwa bei einer Langzeiterkrankung (ab 4 Wochen), pausiert die Klavierschule auf Wunsch den Vertrag für den Zeitraum der Erkrankung, hierzu ist ein entsprechender Nachweis des Schülers notwendig.

    VI. Mitwirkung des Schülers bei eigenen sowie bei fremden Veranstaltungen
    1. 1. Die von der Lehrkraft angesetzten Veranstaltungen (Schülerkonzerte, etc.) sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme erfolgt freiwillig.

    2. 2. Die musikalische Mitwirkung des Schülers bei klavierschulfremden Veranstaltungen ist mit der unterrichtenden Lehrkraft vorher abzustimmen, wird aber generell befürwortet.

    3. 3. Die Schüler werden ersucht an allen Schülerkonzerten der Klavierschule teilzunehmen.
    VII. Lernmittel
    1. 1. Die zur Unterrichtung erforderlichen Lernmittel (Instrumente, Notenmaterial etc.) sind grundsätzlich vom Schüler selbst zu beschaffen.

    2. 2. Von der Lehrkraft individuell für den jeweiligen Schüler zusammen- bzw bereitgestellte Unterrichtsmaterialien (Kopien, u.ä.) sind mit dem vereinbarten Entgelt bereits abgegolten.